Wir behalten uns das Recht vor, die Einhaltung unserer ethischen Grundsätze zu überprüfen, etwa durch angekündigte oder unangekündigte Besuche bei unseren Lieferanten oder Audits durch externe Beauftragte.
Die absolute Mindestanforderung an unsere Lieferanten ist die Beachtung der in ihrem Lande geltenden Gesetze und der nachfolgend genannten Richtlinien. Sie basieren auf den international anerkannten Mindeststandards für die Wahrung der Menschenrechte, für die Schaffung ordnungsgemäßer Arbeitsbedingungen und für den Schutz der Umwelt, darunter z. B. die UN-Menschenrechtserklärung, die Kernarbeitskonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und die UN-Deklaration über nachhaltige Entwicklung.
Wir möchten ausdrücklich betonen, dass der Verhaltenskodex für alle direkt und indirekt Beschäftigten unserer Lieferanten sowie für Saisonarbeiter verbindlich ist. Tiger erwartet von seinen Lieferanten, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen treffen, damit die Rechte und Pflichten aus diesem Verhaltenskodex für Vertrags- und Saisonarbeiter ebenfalls verbindlich sind.
1. Zwangsarbeit
Tiger akzeptiert unter keinen Umständen den Einsatz von Zwangsarbeit. Kein Arbeitnehmer darf dazu gezwungen werden, seinen Ausweis oder sonstige persönliche Dokumente beim Arbeitgeber abzugeben. Alle Mitarbeiter müssen in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen beschäftigt werden und einen entsprechenden schriftlichen Arbeitsvertrag (oder ein Ernennungsschreiben) erhalten.
2. Arbeitszeiten
Die Lieferanten von Tiger müssen sich bei ihren Arbeitszeiten- und Überstundenregelungen an geltendes Recht und allgemein anerkannte Branchenstandards halten. Den Mitarbeitern sind Urlaub und Freizeit zu gewähren, wie es nach geltendem Recht vorgeschrieben und nach lokalen Gepflogenheiten üblich ist.
3. Bezahlung
Der Lieferant muss sicherstellen, dass alle Mitarbeiter regelmäßig bezahlt werden und dass die Gehälter den gesetzlichen oder branchenüblichen Mindeststandards entsprechen. Mehrarbeit muss zu einem höheren Satz vergütet werden und die Mitarbeiter müssen sämtliche Nebenleistungen und Vergünstigungen erhalten, die ihnen laut Gesetz zustehen.
4. Kinderarbeit
Unter keinen Umständen duldet Tiger den Einsatz von Kinderarbeit. Kinder und minderjährige Arbeitnehmer dürfen am oder außerhalb des Arbeitsplatzes keinen Situationen oder Bedingungen ausgesetzt werden, die gefährlich, unsicher oder gesundheitsschädlich sind.
5. Diskriminierung und Strafen
Tiger duldet keine Form der Diskriminierung bei der Anstellung, Bezahlung, Aus- und Weiterbildung, beruflichen Förderung, Kündigung oder nach der Versetzung in den Ruhestand. Kein Mitarbeiter darf diskriminierendem Verhalten ausgesetzt sein – sei es durch Gesten, Sprache oder körperlichen Kontakt – das sexuell belästigend, Zwang ausübend, bedrohend, missbräuchlich oder ausnutzend ist.
6. Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen
Der Arbeitgeber muss das Recht der Arbeitnehmer anerkennen, sich zu Vereinigungen zusammenzuschließen oder einer Vereinigung ihrer Wahl beizutreten. Er muss ferner die Arbeitnehmer bei ihren Bemühungen um Kollektivverhandlungen unterstützen.
7. Gesundheit und Sicherheit
Der Lieferant hat in seinem Unternehmen für sichere und gesundheitlich unbedenkliche Arbeitsbedingungen zu sorgen. Er muss alle notwendigen Vorkehrungen zur Verhütung von Unfällen, Verletzungen oder Gesundheitsschäden treffen.
8. Umwelt
Der Lieferant muss alle kommunalen, regionalen und nationalen Gesetze und Vorschriften zum Umweltschutz beachten und stets darum bemüht sein, mögliche umweltschädigende Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit zu minimieren.
9. Rückverfolgbarkeit und Dokumentation durch Zwischenhändler
Zwischenhändler müssen die CSR-Bemühungen im eigenen Unternehmen und innerhalb der Versorgungskette dokumentieren können. Außerdem müssen sie in der Lage sein, die Herkunft eines jeden Produkts nachzuvollziehen.
10. Kulturelle Sensibilität
Wir von Tiger respektieren die gesellschaftlichen und kulturellen Normen und Werte der Länder, in denen wir tätig sind.
4. Wie wir selbst unsere Prinzipen verstehen
Zwangsarbeit
Unter Zwangsarbeit verstehen wir jegliche Arbeit, die nicht freiwillig geleistet wird oder die als Form der Rückzahlung von Schulden verlangt wird (Schuldknechtschaft). Faire, transparente Arbeitsverträge, verfasst in der jeweiligen Landessprache, sind ein geeigneter Nachweis dafür, dass die Arbeit, die in einem Unternehmen verrichtet wird, nicht unter die Definition der Zwangsarbeit fällt. Alle unsere eigenen und die Mitarbeiter unserer Lieferanten müssen einen Arbeitsvertrag oder eine Ernennungsurkunde erhalten, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer unterschrieben wurde.
Der Einzug von Ausweisen oder anderen persönlichen Papieren durch den Arbeitgeber würde die Bewegungsfreiheit des Arbeitnehmers einschränken und ist daher untersagt. Alle Mitarbeiter müssen das Betriebsgelände nach Beendigung ihrer Schicht frei und ungehindert verlassen können.
Arbeitszeiten
Die reguläre Wochenarbeitszeit richtet sich nach geltendem nationalem Recht, sollte aber 48 Stunden nicht überschreiten. Mehrarbeit ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen möglich, muss aber auf freiwilliger Basis verrichtet werden und sollte 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Alle Mitarbeiter haben Anspruch auf mindestens einen freien Tag pro Woche. Die Begriffe Urlaub/Freizeit schließen krankheitsbedingte Beurlaubung, Jahresurlaub, Freizeitausgleich für geleistete Überstunden, Mutterschaftsurlaub, nationale Feiertage usw. ein.
Bezahlung
Arbeitgeber müssen der Entwicklung der Mindestlöhne folgen und sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter immer mindestens den aktuell gültigen Mindestlohn erhalten. Gibt es gleichzeitig branchenübliche Mindestlöhne und sind diese höher als die gesetzlichen Mindestlöhne, so müssen die branchenüblichen Löhne gezahlt werden.
Die Löhne müssen in regelmäßigen Abständen (mindestens monatlich) und pünktlich gezahlt werden. Jeder Mitarbeiter erhält eine Lohnabrechnung, auf der alle Informationen über seine Vergütung, die geleisteten Überstunden sowie alle Abzüge dokumentiert sind.
Der Lieferant bewahrt alle Abrechnungsunterlagen und Anwesenheitsnachweise auf, auch die Unterlagen von zeitweise Beschäftigten oder von Akkord- und Leiharbeitern. Alle Lohnabzüge müssen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart und im Arbeitsvertrag festgeschrieben sein.
Der Lieferant gewährt seinen Mitarbeitern alle gesetzlich festgelegten Zuschläge und Vergünstigungen wie z. B. den Arbeitgeberanteil zur Kranken-, Sozial- und Rentenversicherung. Der Lieferant muss in diesem Zusammenhang stets über die aktuelle Rechtslage informiert sein.
Kinderarbeit
Tiger duldet keine Form der Kinderarbeit und beachtet bei der Beschäftigung junger Menschen stets das von der IAO festgesetzte Mindestalter von 15 Jahren. Weichen die nationalen und internationalen Bestimmungen voneinander ab, gilt immer die strengere Regelung. Junge Arbeitnehmer – also Personen zwischen dem jeweiligen Mindestalter und 18 Jahren – dürfen nur unter besonderer Rücksichtnahme auf ihre Gesundheit und Sicherheit eingesetzt werden und weder Überstunden leisten noch Nachtarbeit verrichten. Wird uns bekannt, dass ein Lieferant Kinder beschäftigt, werden wir alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, die Situation unter gebührender Berücksichtigung des Kindeswohls und der Interessen des familiären Umfelds zu bereinigen.
Diskriminierung und Strafen
Tiger duldet keine Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer Nationalität oder ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung, ihrer Zugehörigkeit zu einer Kaste, einer Behinderung, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, einer Gewerkschaftszugehörigkeit, ihrer politischen Gesinnung oder ihres Alters. Alle Mitarbeiter sind ausschließlich auf der Grundlage ihrer Arbeitsleistung zu beschäftigen, auszubilden, zu befördern und zu bezahlen. Der Lieferant darf keine körperliche Züchtigung, Gewaltandrohung, körperlichen oder seelischen Zwang oder verbale oder sexuelle Belästigung einsetzen oder begünstigen. Tiger toleriert unter keinen Umständen einen groben, unmenschlichen oder demütigenden Umgang oder eine Bestrafung von Arbeitskräften.
Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen
Der Lieferant respektiert das Recht seiner Mitarbeiter, sich in Vereinigungen ihrer Wahl zu organisieren, zusammenzuschließen oder einer Vereinigung beizutreten. Ferner gesteht der Lieferant seinen Mitarbeitern das Recht auf Kollektivverhandlungen zu. Tiger erkennt an, dass Vereinigungsfreiheit auch bedeutet, dass ein Mitarbeiter einer Vereinigung nicht beitreten muss, wenn er dies ablehnt. Kollektivverhandlungen sind Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretern, die frei und demokratisch von der gesamten Arbeitnehmerschaft gewählt wurden. Der Arbeitgeber muss gewaltfreie Bemühungen der Arbeitnehmer um die Organisation und Durchführung von Verhandlungen über die Arbeitsbedingungen zulassen. Es darf für einen Mitarbeiter keine nachteiligen Auswirkungen haben, wenn er einen solchen Verhandlungsdialog in die Wege leitet oder sich daran beteiligt. Vielmehr ist der Arbeitgeber gehalten, solche Bemühungen seiner Arbeitnehmer zu unterstützen.
In Ländern, in denen die Vereinigungsfreiheit kraft Gesetzes eingeschränkt ist, soll der Arbeitgeber die Entwicklung ähnlicher Möglichkeiten der freien Vereinigung und Verhandlungsführung fördern und nicht behindern.
Gesundheit und Sicherheit
Die Arbeitsumgebung muss im Hinblick auf Lärm, Hitze, Beleuchtung, Belüftung und Ergonomie sicher und gesund gestaltet sein. Allen Mitarbeitern ist Zugang zu sauberen Sanitäranlagen und sauberem Trinkwasser zu gewähren. Der Lieferant muss sicherstellen, dass die Schlafräume (falls zutreffend) sauber und sicher sind und dass sie die Grundbedürfnisse der Arbeitnehmer erfüllen.
Der Lieferant muss bestehende Risiken – soweit dies möglich ist – vollständig beseitigen oder sie zumindest soweit wie möglich reduzieren. Ferner muss der Lieferant die Mitarbeiter vor Risiken und Gefahren schützen. Risiken sind unter anderem der Kontakt mit gesundheitsschädlichen Substanzen, die Arbeit an gefährlichen Maschinen und die Ausführung allgemein gefährlicher Arbeiten. Allen Mitarbeitern muss eine angemessene persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe, Masken, Gehörschutz usw.) zur Verfügung gestellt werden. Außerdem müssen sie über das richtige Verhalten im Notfall aufgeklärt werden. Die angemessene Unterweisung aller Mitarbeiter in Sachen Gesundheit und Sicherheit gehört zu den wichtigsten Aufgaben des betrieblichen Gesundheits- und Gefahrenmanagements und sollte daher für jeden einzelnen Mitarbeiter verbindlich sein.
Umwelt
Der Lieferant sorgt für eine sichere Handhabung, Lagerung und Entsorgung von Rohstoffen, chemischen Substanzen, Abfall, Abwasser und Abgasen. Er muss sicherstellen, dass alle erforderlichen Anmeldungen durchgeführt und Genehmigungen und Lizenzen eingeholt und verlängert werden, die nach geltenden Umweltschutzbestimmungen vorgeschrieben sind. Abfall, Lärm sowie die Entwicklung von Gerüchen und Staub im Rahmen der Produktion sind weitestgehend zu vermeiden.
Rückverfolgbarkeit und Dokumentation durch Zwischenhändler
Tiger erkennt die Eigenständigkeit seiner Zwischenhändler wie auch die Tatsache an, dass diese ihre CSR-Bemühungen nach eigenen Werten und Strategien umsetzen. Nichtsdestotrotz müssen alle Zwischenhändler in der Lage sein nachzuweisen, dass ihr Unternehmen soziale Verantwortung übernimmt und dass dies in Übereinstimmung mit internationalen Standards geschieht – auch innerhalb der Versorgungskette. Besonders wichtig ist insbesondere die Rückverfolgbarkeit der Produkte. Um mit Bestimmtheit sagen zu können, unter welchen Bedingungen ein Produkt hergestellt wurde, muss der Zwischenhändler in der Lage sein, die Produktionsstätten der von ihm bezogenen Waren zu bestimmen.
Kulturelle Sensibilität
Die Prinzipien in diesem Kodex müssen von allen Lieferanten eingehalten werden. Im Gegenzug respektieren wir von Tiger die kulturellen Normen und Werte der Länder, in denen wir arbeiten. Wir setzen auf lokale Förderung der Anwendung der Standards, treten vor Ort mit CSR-Experten sowie mit Lieferanten und Arbeitnehmern in Dialog und bewerten unsere Prinzipien entsprechend.